Hausregeln & AGB


Mit der Buchung unseres Ferienhauses akzeptierst du unsere Hausregeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hausregeln

Nichtraucher-Haus

Das Rauchen innerhalb des Ferienhauses ist nicht gestattet.

Keine Haustiere

Haustiere sind in diesem Ferienhaus leider nicht erlaubt.

Ruhezeiten

Das Ferienhaus befindet sich in einem Wohngebiet. Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir dich, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten.

Sorgfaltspflicht

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörige die Mietbedingungen einhalten.

Die Hauseingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster und die Terrassentür bei Verlassen des Hauses zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.

Beschädigungen

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Falls dies passiert, bitten wir dich, uns den entstandenen Schaden schnellstmöglich zu melden, damit wir diesen nicht erst nach deiner Abreise bei der Endreinigung feststellen.

Der Gast haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Bad & Küche

In Spülbecken, Waschbecken, Dusche und Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann.

Bitte räume das Geschirr nur in sauberen Zustand wieder in die Schränke ein, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die du benutzt hast.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.

§ 2 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§ 3 Pflichten des Gastes

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§ 4 Nutzungsberechtigte des Ferienhauses und Haustiere

Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache). Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist, sofern nicht anders vereinbart, das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.

§ 5 An- und Abreise

Das Ferienhaus ist am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezugsfrei. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr besenrein frei zu machen. Abweichungen sind nach Absprache möglich.

§ 6 Preise

Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website www.ferienhäuschen.net und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Generell sind bei einer Vermietung alle Nebenkosten wie bspw. Wasser / Abwasser, Strom, Müll etc. im Mietpreis enthalten. Auch die Endreinigung wurde in den Mietpreis eingerechnet.

§ 7 Bezahlung

Nach erfolgter Buchung sind 50% des Mietpreises und der evtl. gebuchte Zusatzleistungen vorab zu überweisen. Eine entsprechende Buchungsbestätigung mit der Bankverbindung wird umgehend an den Gast versandt. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Buchung bei uns verbindlich. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Anreise fällig und zu überwiesen. Abweichungen davon können individuell vereinbart werden.

§ 8 Kaution

Die vereinbarte Kaution von 200,00 EUR ist vor Anreise auf unser Konto zu überwiesen (Eingang mit der Restzahlung des Mietpreises). Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung über die Kautionshinterlegung per E-Mail. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Abreise auf Ihr Bankkonto, sofern das Mietobjekt wieder mängelfrei an uns übergeben wurde. Während der Mietzeit entstandene Schäden (dazu zählt u. a. auch ein stark erhöhter Reinigungsaufwand) werden mit dem hinterlegten Kautionsbetrag verrechnet. Bei Schäden, die den Kautionsbetrag überschreiten, erfolgt keine Rückerstattung. Zum weiteren Ausgleich des Schadens wird dann eine entsprechende Nachforderung an den Mieter gestellt.

§ 9 Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Mietobjekt

Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt.

§ 11 Stornierung der Mietvereinbarung

Wir erlauben unseren Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit. Bei kurzfristiger Stornierung (29-14 Tage) berechnen wir 50% des vereinbarten Mietpreises und bei Stornierung ab dem 13. Tag vor Mietbeginn 90% der Mietsumme. Die Stornogebühren verringern sich, wenn das Ferienobjekt an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum, sowie derselben Mietsumme vermietet werden kann. Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen werden unter Berücksichtigung der eben aufgeführten Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise werden 90% des vereinbarten Mietpreises fällig.

Wir empfehlen ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. So sichern sie sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko ab.

§ 12 Hausregeln

Es gelten die im Ferienhaus ausliegenden Hausregeln. Bei Verstoß gegen die Hausregeln kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt der § 11 in Kraft der besagt, dass bei vorzeitiger Abreise 90% des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und der selben Mietsumme weiter vermietet werden.

§ 13 Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, Kurverwaltung, etc.).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und/oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.